1. Abschluss der Buchung
Mit der Anmeldung über unser Buchungsformular auf unserer Homepage bieten Sie uns die Buchung eines Laufcamps verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme (Buchungsbestätigung) durch uns zustande.
2. Anmeldung und Bestätigung
Laufcamp-Buchungen können ausschliesslich über unser Buchungsformular auf unserer Homepage erfolgen. Nachdem Sie das ausgefüllte
Buchungsformular (inkl. dem Anerkennen unserer AGB) an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Wenn Sie weitere Teilnehmer anmelden, übernehmen Sie auch alle Vertragspflichten der Mitreisenden.
3. Bezahlung
Die Bezahlung einer Laufcamp-Buchung ist nach 14 Tagen fällig.
Ab 14 Tage vor dem Laufcamp ist die Zahlung sofort fällig.
4. Umbuchungen
Bei unseren Laufcamps, die nur durch die Zahlung einer Laufcamp-Gebühr, ohne Hotel etc., von uns angeboten werden (z.B. Mallorca und Zypern) ist eine Umbuchung auf einen anderen Termin möglich. Eine einmalige Umbuchung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung und Umbuchungen ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € berechnet.
5. Stornierung
Stornierungen bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die überwiesene Laufcamp-Gebühr, bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €, zurückerstattet.
Bei Stornierungen von zwei bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 €.
Bei Stornierungen von einem Tag bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 €.
Ausgenommen hiervon sind Stornierungen bereits umgebuchter Laufcamps. Bei diesen werden bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Veranstaltungsgebühr (mind. € 100,00) berechnet. Bei Stornierungen zwei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 100,00 berechnet.
Die Laufcamp-Gebühr können Sie zusammen mit Ihrer Pauschalreise-Buchung, mit einer Reiserücktrittsversicherung, für den Fall einer notwendigen Stornierung versichern.
6. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
7. Annullierung eines Laufcamps
Im Ausnahmefall können Laufcamps aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen, kurzfristigem krankheitsbedingten Ausfall des Referenten bzw. Trainers oder höherer Gewalt auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung verschoben oder abgesagt werden. Im Falle der Absage erstatten Björn Grass Laufreisen bereits gezahlte Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Mitwirkung
Es ist Ihre Pflicht, zu klären, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Sie sollten sich auch über Infektions-
und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren.
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an den durch uns angebotenen Läufen teil. Jeder Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er aus sportärztlicher Sicht in der Lage ist, Lauf-
und Fitnesstraining zu absolvieren.
Bei Anzeichen gesundheitlicher Beeinträchtigung während des Trainings, verpflichtet sich der Teilnehmer das Training sofort abzubrechen und sich ggf. in ärztliche Behandlung zu begeben.
Im Falle einer Erkrankung (Infekt, Fieber, etc.) darf KEIN Training durchgeführt werden. Für einen etwaigen Unfall-Versicherungsschutz hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.
Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird dringend empfohlen.
9. Sorgfaltspflichten
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Voraussetzung ist dabei die unverzügliche Anzeige des Mangels bei uns oder der von uns eingesetzten Coaches, um uns die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Die Coaches sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung können Sie nach Rückkehr eine Minderung der Laufcamp-Gebühr verlangen. Unabhängig von einer Preisminderung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen, es sei denn, dass wir den Mangel nicht zu vertreten haben.
10. Verjährung
Ansprüche an uns müssen innerhalb eines Monats nach vertragsgemäßen Ende des Laufcamps möglichst schriftlich an uns gestellt werden, es sei denn, Sie
waren an der Einhaltung der Frist schuldlos gehindert oder es handelt sich um Personenschäden. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren 1 Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des
Laufcamps, wobei schwebende Verhandlungen eine Hemmung der Frist bewirken. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung des Laufcamps.
11. Rechte an Ton und Bild
Während unserer Laufcamps wird fotografiert und gefilmt. Björn Grass Laufreisen ist berechtigt diese räumlich und zeitlich unbeschränkt und unentgeltlich zu nutzen und zu veröffentlichen.
12. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung des Laufcamps nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
13. Reiseschutz
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Rücktransportkosten-Versicherung. Gerne vermitteln wir Ihnen diese.
14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Bedingungen zur
Folge.
Veranstalter
BJÖRN GRASS RUNNING CAMPS